Münster - Knast statt Freiheit: Das Mitglied einer international agierenden Drogenschmugglerbande muss für vier Jahre ins Gefängnis. Die Neunte Große Strafkammer am Landgericht zog den 40-jährigen aus Belgien zur Rechenschaft und verurteilte ihn „wegen unerlaubten Handels in Tateinheit mit versuchter unerlaubter Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge“.
Der Angeklagte, der an vorausgegangenen Prozesstagen die schweren Belastungen durch den Hauptbelastungszeugen noch süffisant belächelt hatte, musste schwer schlucken, als der Staatsanwalt vier Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe beantragt hatte. Bei der Verkündung des Strafmaßes und dessen Begründung verzog er indes keine Miene.