Vier Jahre Gefängnis für Kokainschmuggel
Münster - Knast statt Freiheit: Das Mitglied einer international agierenden Drogenschmugglerbande muss für vier Jahre ins Gefängnis. Die Neunte Große Strafkammer am Landgericht zog den 40-jährigen aus Belgien zur Rechenschaft und verurteilte ihn „wegen unerlaubten Handels in Tateinheit mit versuchter unerlaubter Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge“.

Der Angeklagte, der an vorausgegangenen Prozesstagen die schweren Belastungen durch den Hauptbelastungszeugen noch süffisant belächelt hatte, musste schwer schlucken, als der Staatsanwalt vier Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe beantragt hatte. Bei der Verkündung des Strafmaßes und dessen Begründung verzog er indes keine Miene.


Die Rolle des Angeklagten breitete der Vorsitzende in seiner Beweiswürdigung aus. Er war davon überzeugt, dass der Angeklagte entgegen der Einlassung in seinem Teilgeständnis nicht nur eine Botenrolle eingenommen habe. Er habe darüber hinaus Eigeninteresse am Handel gehabt. Der Angeklagte sei es gewesen, der die Kontakte nach Belgien unterhalten habe. Dafür würden auch die überwachten Telefonate sprechen, argumentierte der Vorsitzende.

Der gebürtige Libanese hatte alles unternommen, Drogen nach Deutschland zu schmuggeln. Als von einem Drogenschmuggel aus Marokko Abstand genommen wurde, sollte im Herbst 2009 gleich kiloweise Kokain aus Ecuador per Containerschiff nach Bremerhaven geschmuggelt werden. Wegen seiner Kenntnisse des Hafens hatte der Angeklagte wie schon bei dem zuvor gescheiterten Vorhaben, einen Gebrauchtwagenhändler aus Münster mit ins Boot gezogen. Man traf sich in einem Café in der Innenstadt oder in Belgien. Der 53-Jährige sollte die Verbindung zu einem Hafenarbeiter in Bremerhaven herstellen, der sich bereit erklärte, die Container zu öffnen und die Drogen zu entnehmen. Bei erfolgreichem Geschäft wurden für jeden 40 000 Euro Lohn in Aussicht gestellt.

Der Münsteraner ging zum Schein darauf ein. Er strickte sich eine Legende und ging zur Polizei, die von Münster aus das weitere Vorgehen koordinierte. So schlüpfte ein V-Mann in die Rolle des Hafenarbeiters „Peter“. Obwohl die vom Angeklagten anvisierte erste Lieferung von 30 Kilogramm Kokain nicht zustande kam, blieben die Beamten am Ball. Später fielen ihnen 100 Kilogramm Kokain in die Hände.

In seinem Schlussvortrag hatte der Verteidiger ein wesentlich niedriges Strafmaß beantragt. Für ihn stellte sich die Frage, ob der Hauptzeuge nicht die Fäden in der Hand gehabt hätte. Das sah die Kammer nicht so und hielt das Urteil für angemessen. Einen minderschweren Fall konnte das Gericht nicht erkennen. Zu Ungunsten des Angeklagten sprachen die Vielzahl seiner Vorstrafen aus. „Die haben Sie nicht davon abgehalten, weitere Straftaten zu begehen“, sagte der Vorsitzende Richter.


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