Münster - Vor dem Arbeitsgericht Münster geht es am kommenden Mittwoch (14. Juli) um die ehemalige Herzchirurgin am Universitätsklinikum Münster, Prof. Sabine Däbritz. Nach Auskunft des Arbeitsgerichts fordert das Universitätsklinikum von Däbritz Schadenersatz in Höhe von 1,5 Millionen Euro wegen Rufschädigung. Das UKM will dazu mit Rücksicht auf das offene Verfahren nicht Stellung nehmen.
Vor rund zwei Jahren hatten anonyme Briefe über angeblich vom medizinischen Personal verschuldete Todesfälle die Herzchirurgie des UKM erschüttert. Das Klinikum bezifferte in der Folge der Affäre die Einnahmeverluste auf rund fünf Millionen Euro. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass der Lebensgefährte der Herzchirurgin Däbritz die Briefe verfasst hatte. Um den strafrechtlich bedeutsamen Aspekt dieser Verleumdungskampagne soll beim Landgericht noch verhandelt werden.