Münster - Wie sich bereits in der gerichtlichen Verhandlung vor der endgültigen Urteilsverkündung andeutete, hat das Verwaltungsgericht Münster die Klage des Jordaniers Samer S., der sich selbst als "König von Gievenbeck" bezeichnete, auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgewiesen.
In der Verhandlung im November hatte der Richter Dr. Jan Neumann dem 24-Jährigen, der „tief in kriminelle Machenschaften verstrickt“ war, „charakterlicher Verwahrlosung“ bescheinigt. Seit 2002 wurde er wegen verschiedener Straftaten verurteilt, darunter Körperverletzung, räuberische Erpressung und Hehlerei. 2005 wurde S. zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt, vergeblich wurden Erziehungsmaßnahmen verordnet. 2007 hatte die Stadt Münster beschlossen, dem Jordanier die Aufenthaltserlaubnis nicht weiter zu verlängern.