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Selbst ernannter "König von Gievenbeck" scheitert mit Klage

Verwaltungsgericht in Münster
Verwaltungsgericht in Münster
(Foto: Matthias Ahlke)


Münster - Wie sich bereits in der gerichtlichen Verhandlung vor der endgültigen Urteilsverkündung andeutete, hat das Verwaltungsgericht Münster die Klage des Jordaniers Samer S., der sich selbst als "König von Gievenbeck" bezeichnete, auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgewiesen.

In der Verhandlung im November hatte der Richter Dr. Jan Neumann dem 24-Jährigen, der „tief in kriminelle Machenschaften verstrickt“ war, „charakterlicher Verwahrlosung“ bescheinigt. Seit 2002 wurde er wegen verschiedener Straftaten verurteilt, darunter Körperverletzung, räuberische Erpressung und Hehlerei. 2005 wurde S. zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt, vergeblich wurden Erziehungsmaßnahmen verordnet. 2007 hatte die Stadt Münster beschlossen, dem Jordanier die Aufenthaltserlaubnis nicht weiter zu verlängern.

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Juristisch bestätigt wurde nun diese Entscheidung, da keine familiären oder wirtschaftlichen Gründe für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geltend gemacht werden könnten. Außerdem war Samer S. dieses Jahr erneut zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Das Urteil (Aktenzeichen: 8 K 1525/08) erging nun schriftlich.


18 · 12 · 09
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Richtig so!

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The King must go..........

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Signalwirkung

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Bzgl. The King must go..........

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Ausländer

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@Pina

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Straffällige Deutsche

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"König von Giebenbeck"

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Deutsche Straftäter kosten uns schon genug Geld.

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"König von Gievenbeck"

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schmeisst doch nicht alles durcheinander !!!

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Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende

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Königliche Missetaten - nur auf die Berufsbezeichnung kommt es an.

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König?

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