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Teurer Bilder-Streit: Stadt verliert vor Gericht

Ralf Gettler gewann den Prozess um Verwertungsrechte an seinen Fotos gegen die Stadt Münster.Foto:
Ralf Gettler gewann den Prozess um Verwertungsrechte an seinen Fotos gegen die Stadt Münster.Foto:
(Matthias Ahlke)


Münster - Haben rechthaberische Beamte der Stadt Münster fahrlässig Steuergelder vergeudet? Oder führt ein nicht minder rechthaberischer Jung-Jurist einen Kleinkrieg gegen die Stadt, um das eigene Ego zu befriedigen?

Fakt ist, dass vermeintlich harmlose Münster-Ansichten auf der Homepage der Stadt Münster es geschafft haben, zwei Rechtsanwaltskanzleien, das städtische Justiziariat und das Landgericht Bielefeld ausgiebig zu beschäftigen. Ganz zu schweigen von der Zeit des münsterischen Jura-Studenten und Fotografen Ralf Gettler, der jetzt für sich in Anspruch nehmen kann, in einem Rechtsstreit gegen die Stadt Münster gewonnen zu haben.

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Alles begann im vergangenen Jahr, als Gettler im Internet unter www.muenster.de das Titelbild eines von ihm gestalteten, aber nie gedruckten Münster-Kalenders entdeckte. Das Bild wurde heruntergeladen und kopiert, „ohne mich zu fragen“, sieht Gettler einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Joachim Schiek, Leiter des städtischen Presseamtes, bedauert den Vorfall, fügt aber sogleich hinzu: „Die Präsentation erfolgte in dem festen Glauben, Herrn Gettler damit einen Gefallen zu tun.“

Soweit die Vorgeschichte. Was dann passierte, darüber gehen die Auskünfte auseinander. Gettler hat nach eigenem Bekunden der Stadt das Angebot gemacht, den Vorfall zu vergessen - „bei Zahlung einer Spende von 100 Euro an den Tierschutzverein“.

Diese Offerte sei seinerzeit weder dem Justiziariat noch dem Presseamt gemacht worden, hält Schiek dem entgegen. Vielmehr sei eine Honorarforderung in Höhe von 930 Euro auf den Tisch geflattert.

Fortan hatten die Rechtsanwälte das Sagen. Auf städtischer Seite die Erfurter Kanzlei Dr. Eick & Partner, auf Gettlers Seite die münsterische Sozietät Straeter & Kroll.

Dierk Straeter erwirkte beim Landgericht Bielefeld, das sich auf Urheberrechtsfälle spezialisiert hat, eine einstweilige Verfügung. Dieser beugte sich die Stadt Münster: Das ohnehin längst aus dem städtischen Netz gelöschte Titelbild darf nicht mehr verwendet werden.

Überdies rollt der Rubel: Gettler erhält 620 Euro Honorar, die Stadt muss seine Anwaltskosten in Höhe von 1151,56 Euro übernehmen, zudem werden (wie der Student Gettler errechnet hat) 588 Euro Prozesskosten und 20 Euro Zustellgebühren fällig. Sollten Dr. Eick & Partner die gleiche Honorarforderung gestellt haben wie Straeter & Kroll, so dürften Münsters Steuerzahler für das umstrittene und längst im virtuellen Raum verschollene Bild laut Gettlers Rechnung „geschätzte 3531,12 Euro“ gezahlt haben.

Im Rathaus, wo der Jung-Jurist dem Vernehmen nach kein Unbekannter ist, vermutet man eine Rechnung ganz anderer Art. Wäre aus dem Kalender-Projekt etwas geworden und wäre Gettler mit der Stadt Münster ins Geschäft gekommen, hätte nie ein Rechtsanwalt auch nur einen müden Euro gesehen.

VON KLAUS BAUMEISTER, MÜNSTER

08 · 08 · 09
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