Münster - Prof. Dr. Sabine Däbritz muss sich demnächst vor Gericht verantworten. Das steht jetzt fest, nachdem die 8. Große Strafkammer des Landgerichts in dieser Woche entschieden hat, das Verfahren gegen die Herzspezialistin und ihren Lebensgefährten zu eröffnen. Allerdings gibt es noch keinen Verhandlungstermin, wie Gerichtssprecher Benedikt Vieth gestern auf Anfrage unserer Zeitung betonte.
Die Staatsanwaltschaft hatte der prominenten Herzchirurgin Verstöße gegen Datenschutzgesetze, falsche Verdächtigung, Verleumdung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Und mit diesen Anklagepunkten wird nun auch das Verfahren eröffnet, wie Vieth erläuterte. Bei dem Lebensgefährten habe das Gericht die Anklagevorwürfe in vollem Umfang übernommen, so der Gerichtssprecher, bei Frau Däbritz „überwiegend“. Von den 13 Punkten der Klageschrift seien drei wegen nicht hinreichenden Tatverdachts entfallen - bei zweien gehe es um Datenschutz, bei einem um versuchte Nötigung.
















