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Ruf ruiniert: Ex-Mitarbeiterin verklagt Uni
Münster - Der Rechtsstreit zwischen der Universität Münster und einer ehemaligen Mitarbeiterin am Centrum für Religiöse Studien geht in die nächste Runde. Gestern entschied die dritte Kammer des Arbeitsgerichts Münster, dass die Zuständigkeit des Verfahrens weiter dort liegen soll. Die Universität, die der Ex-Mitarbeiterin Schadenersatz wegen Rufschädigung und Mobbings zahlen soll, wollte das Verfahren ans Landgericht verwiesen sehen, so der Direktor des Arbeitsgerichts, Dr. Michael Hülsheger.

Die Anwälte der Ex-Mitarbeiterin haben die Universität auf Zahlung von 500 000 Euro Schadenersatz verklagt (WN, 1. Juli), die Arbeitsrichterin hatte Ende Juni einen Vergleich und die Zahlung von 30 000 Euro an die Wissenschaftlerin vorgeschlagen. Dies wiederum wurde von der Universität Münster mit Hinweis auf ein beim Amtsgericht laufendes strafrechtliches Verfahren abgelehnt.


Für einen der Anwälte der früheren Mitarbeiterin, Prof. Klaus Michael Alenfelder, ist dies wenig verständlich. Die Vergleichssumme in Höhe von 30 000 Euro sei zwischen den Anwälten der Mitarbeiterin und den Juristen der Universität ausgehandelt worden, sagte Alenfeld unserer Zeitung. Er hätte dem Vergleich zugestimmt, „das Verfahren ist für meine Mandantin sehr belastend“, so Alenfelder. Bei dem noch anstehenden Verfahren beim Amtsgericht wegen Untreue soll von den ursprünglichen Vorwürfen gegen die Mitarbeiterin nicht mehr viel übriggeblieben sein. Nach Auskunft ihres Anwalts geht es nur noch um den Vorwurf der Beihilfe zur Veruntreuung von insgesamt 5000 Euro. Die Universität wollte die Angelegenheit mit Rücksicht auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.

VON KARIN VÖLKER, MÜNSTER

14 · 07 · 10
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Schadensersatz?
Das Vorgehen der "Ex-Mitarbeiterin" ist wirklich ungeheuerlich. Drittmittel-Gelder sind eine so heikle, dass nicht einmal ein Cent davon ohne korrekte Buchung bleiben darf - ganz egal, ob das Geld von der DFG stammt oder von Gadaffi. Deswegen sind haben einige ihren Posten verloren. In Göttingen stand deswegen ein ganzer SFB zur Disposition. Die WWU darf hier nicht klein beigeben und sich auf faule Kompromisse einlassen. Möchte sich die Klägerin als ach so diskriminierte Muslima darstellen oder als Bürgerin, für die die gleichen Regeln gelten wir für allen anderen auch? Oder heiß das Motto: Ist der Ruf erst (aus eigenem Verschulden) ruiniert, lebt es sich ganz ungerniert? Denn was die Klägerin nicht vergessen sollte: Auch wenn sie am Ende tatsächlich "Schadensersatz" erstreiten solle, so ist sie in der Scientific Community unter durch. Dort gelten nämlich Regel guter wissenschaftlicher Praxis, gegen die man nicht vor Gericht ziehen kann. Die muss man schon leben.

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Lamya Kaddor
Die geheimnisvolle "Ex-Mitarbeiterin", die Islamlehrerin Lamy Kaddor, hat Drittmittel von einer Gaddafi-Stiftung im eigenen Schließfach aufbewahrt, statt sie an die Uni zu überweisen. Was ist eigentlich dreister? Uni-Projekte von Terroristen finanzieren zu lassen oder für die berechtigte Klage gegen die dubiose Finanzpraxis eine halbe Million kassieren wollen?

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