Münster - Der Rechtsstreit zwischen der Universität Münster und einer ehemaligen Mitarbeiterin am Centrum für Religiöse Studien geht in die nächste Runde. Gestern entschied die dritte Kammer des Arbeitsgerichts Münster, dass die Zuständigkeit des Verfahrens weiter dort liegen soll. Die Universität, die der Ex-Mitarbeiterin Schadenersatz wegen Rufschädigung und Mobbings zahlen soll, wollte das Verfahren ans Landgericht verwiesen sehen, so der Direktor des Arbeitsgerichts, Dr. Michael Hülsheger.
Die Anwälte der Ex-Mitarbeiterin haben die Universität auf Zahlung von 500 000 Euro Schadenersatz verklagt (WN, 1. Juli), die Arbeitsrichterin hatte Ende Juni einen Vergleich und die Zahlung von 30 000 Euro an die Wissenschaftlerin vorgeschlagen. Dies wiederum wurde von der Universität Münster mit Hinweis auf ein beim Amtsgericht laufendes strafrechtliches Verfahren abgelehnt.