Ahlen - Wer die Zeit der Osterfeuer nutzen will, um Abfall kostengünstig zu beseitigen, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam. „Viele Verstöße gab es in den Vorjahren zum Glück nicht“, sagt Frank Merschhaus, zuständiger Sachbearbeiter bei der Ordnungsabteilung. Durch stichprobenartige Kontrollen seien aber dennoch einige Verstöße festgestellt worden. Fälle, in denen nicht das Brauchtum im Vordergrund stand. „Es gab zum Beispiel eine freche Entsorgung, die den Verursacher am Ende 1000 Euro gekostet hat.“
Die Zeit, als Ahlen zu Ostern unter einer Dunstglocke lag, ist also vorbei. Die Stadtwacht wird zwischen Karsamstag und Ostermontag in den Abendstunden erneut prüfen, ob die Verhaltensregeln - seit dem Jahr 2005 gilt die ordnungsbehördliche Verordnung - eingehalten werden (s. „Zum Thema“). Verbrannt werden dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Schnittholz. „Wichtig ist auch der Mindestabstand zwischen Feuerstelle und dem nächsten Wohngebäude“, so Merschhaus. 100 Meter sind einzuhalten. Sonstige Bauten müssen mindestens 25 Meter entfernt liegen. An öffentliche Verkehrsflächen darf das Feuer nicht näher als 50 Meter heranreichen - für Wirtschaftswege gelten zehn Meter Abstand. „Es hat mal jemand 20 Meter von der Hauptstraße entfernt ein Osterfeuer veranstaltet“, weiß Merschhaus. „Das mussten wir abbrechen. Auch da wurde ein Bußgeld verhängt.“