-web- Ibbenbüren/Münster. Tumultartige Szenen gab es im Gerichtssaal 23 am Landgericht Münster erst nach der Urteilsverkündung. Trotz der hohen Freiheitsstrafen von sieben bis zwölf Jahren, die die 1. Großkammer wegen gemeinschaftlichen Totschlags gegen die fünf Mitglieder einer kurdischen Familie verhängte, blieb es zunächst im voll besetzten Saal ruhig. Der Richter hatte die Zuhörer vorher ermahnt, von Äußerungen abzusehen und sich diszipliniert zu verhalten. Er kündete im Falle eines Falles sogar Ordnungsstrafen an. Aber auch die großen Sicherungsvorkehrungen - zahlreiche Polizeibeamte und Justizwachtmeister waren präsent - sorgten dafür, dass die Urteilsverkündung problemlos über die Bühne ging.
Als der Vorsitzende verkündete, dass der 40-jährige Haupttäter, der mit zahlreichen Messerstichen einen 31 Jahre alten Landsmann aus Ibbenbüren tötete, für zwölf Jahre ins Gefängnis muss, gab es die ersten Schreikrämpfe bei einigen Angehörigen. Die Mittäter erhielten wegen Totschlags ebenfalls erhebliche Haftstrafen, sie wurden zu neun beziehungsweise zehn Jahren Haft verurteilt. Lediglich der erst 19 Jahre alte Angeklagte kam mit einer Jugendstrafe von sieben Jahren davon.