Totschlag-Prozess: Zwölf Jahre Haft für den Haupttäter
-web- Ibbenbüren/Münster. Tumultartige Szenen gab es im Gerichtssaal 23 am Landgericht Münster erst nach der Urteilsverkündung. Trotz der hohen Freiheitsstrafen von sieben bis zwölf Jahren, die die 1. Großkammer wegen gemeinschaftlichen Totschlags gegen die fünf Mitglieder einer kurdischen Familie verhängte, blieb es zunächst im voll besetzten Saal ruhig. Der Richter hatte die Zuhörer vorher ermahnt, von Äußerungen abzusehen und sich diszipliniert zu verhalten. Er kündete im Falle eines Falles sogar Ordnungsstrafen an. Aber auch die großen Sicherungsvorkehrungen - zahlreiche Polizeibeamte und Justizwachtmeister waren präsent - sorgten dafür, dass die Urteilsverkündung problemlos über die Bühne ging.

Als der Vorsitzende verkündete, dass der 40-jährige Haupttäter, der mit zahlreichen Messerstichen einen 31 Jahre alten Landsmann aus Ibbenbüren tötete, für zwölf Jahre ins Gefängnis muss, gab es die ersten Schreikrämpfe bei einigen Angehörigen. Die Mittäter erhielten wegen Totschlags ebenfalls erhebliche Haftstrafen, sie wurden zu neun beziehungsweise zehn Jahren Haft verurteilt. Lediglich der erst 19 Jahre alte Angeklagte kam mit einer Jugendstrafe von sieben Jahren davon.


Das Gericht war nach 15-tägiger Beweisaufnahme mit zahlreichen Tatzeugen davon überzeugt, dass die Angeklagten den gemeinsamen Tatplan gefasst haben, den 31-Jährigen zu töten. Vorausgegangen war ein Streit zwischen den früher befreundeten Familien. Hintergrund war, dass dem späteren Opfer und seiner Ehefrau vorgeworfen wurde, die Ehe des Haupttäters zerstört zu haben.

Der Vorsitzende ließ das Tatgeschehen Revue passieren, wie es sich aus Sicht des Gerichts darstellte: Am 5. August 2008 verfolgte das Fahrzeug mit den Angeklagten den Wagen des 31-Jährigen und dessen 28 Jahre alter Frau. Auf dem Parkplatz im Gewerbegebiet Lotte-Büren kam es zu dem provozierten Frontalzusammenstoß beider Autos. Vier der Angeklagten zerrten den 31-Jährigen aus dem Wagen, hielten ihn fest und schlugen ihn. Dann kam der 40-Jährige hinzu, stach brutal auf das Opfer ein und versetzte ihm auch zahlreiche Stiche in den Rücken. Der Mann erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen, er verblutete.

Wie der Richter weiter ausführte, habe die Kammer keine Zweifel, dass sich die Angeklagten zu dem Verbrechen verabredeten und damit einen Tötungsvorsatz hatten. Die Männer seien von mehreren Zeugen, die die Tat beobachtet hatten, im Gerichtssaal wieder erkannt worden.

Die Kammer war mit ihrem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwaltes geblieben, der Strafen von acht bis vierzehn Jahren gefordert hatte. Die Verteidiger hingegen hatten auf niedrigere Strafen plädiert, einige sogar Bewährungsstrafen für ihre Mandanten gefordert.

Beim Verlassen des Gerichtsaals gingen dann die Angehörigen der Familien aufeinander los. Die einen beklatschten das Urteil, die andere machten mit Buhrufen ihrer Enttäuschung Luft. Eine Frau brach mit einem Schreikrampf zusammen, eine andere schlug sogar auf eine Landsmännin ein. Auf dem Platz vor dem Gericht ging es dann weiter. Die Polizei verhinderte Schlimmeres, sie begleitete die Aufgebrachten zu ihren Fahrzeugen. Vorsorglich waren auch zwei Rettungswagen angerückt.

Die Verteidiger haben Revision gegen das Urteil angekündigt, auch die Nebenklage, die wegen Mordes auf lebenslange Freiheitsstrafen plädiert hatte, will Einspruch gegen das Urteil einlegen.


18 · 06 · 09


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