„Zugedröhnt“: Randale im Wahllokal
Rheine/Stenfurt - Nach einem fünftägigen Verhandlungsmarathon um zwei „schwere Jungs“ aus Ochtrup, die einen Raubüberfall begangen haben sollten, kam es am Donnerstagsnachmittag zu einem Urteil.

Während das Verfahren um den jüngeren 27-jährigen Bruder wegen geringer Beteiligung gegen eine Geldbuße von 1300 Euro eingestellt wurde, muss der 31-Jährige für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Allerdings gelten drei Monate wegen der langen Verzögerung bis zur Verhandlung als verbüßt. Hinzu kommen weitere Freiheitsstrafen aus Verurteilungen, die bisher zur Bewährung ausgesetzt waren und jetzt wahrscheinlich widerrufen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.


Nach Anhörung der Zeugen waren Staatsanwalt und Schöffengericht von der Schuld des 31-jährigen Angeklagten überzeugt. In der Urteilsbegründung ging der Richter von folgenden Straftaten des 31-Jährigen aus:

Am 21. Juni 2007 soll er in Ochtrup vor einer Diskothek einen Mann zusammengeschlagen und am Boden liegend noch heftig zugetreten haben. Der Verletzte erlitt erhebliche Prellungen am ganzen Körper. Außerdem fehlten ihm anschließend 1800 Euro. Das Gericht ging von einer gemeinschaftlichen, gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Diebstahl aus.

Am 15. März und 5. April 2008 gab es im Y-Haus in Burgsteinfurt Streit, bei dem der 31-Jährige einen Bewohner mit einem Messer aus Eifersucht leicht verletzte. Der Geschädigte hatte sich während eines Haftaufenthaltes an seine Freundin herangemacht. Bei der zweiten Tat tickte er unter Drogen aus und schlug einem Bekannten mit der Faust ins Gesicht. Acht Wochen später klaute er ein Fahrrad und knackte das Schloss.

In der Nacht zum 1. August 2008 beging er auf der Röntgenstraße einen Einbruch, wobei er Werkzeug für 11 000 Euro entwendet haben soll. Allerdings hatte das Gericht Zweifel an dem Wert der Gegenstände.

Am 6. November 2008 brach er mit Komplizen in ein Haus in Horstmar ein, wo er jedoch nur eine Flasche Wein gestohlen haben will. Von der Beute habe er nichts abbekommen.

Am 13. Juli 2009 stattete er seinem früheren Arbeitgeber in der Nacht einen unliebsamen Besuch ab und bediente sich der Kaffeekasse. Als letzte der Straftatserie störte er am 30. August 2009 die Kommunalwahl in Borghorst, wo er im Wahllokal randalierte. Er beleidigte den Wahlvorstand und bezeichnete ihn als Nazis, indem er mit dem Finger auf jeden einzelnen zeigte. Als die Verantwortlichen die Polizei riefen, flüchtete der Angeklagte, machte aber draußen lautstark weiter. Dabei soll er nach Zeugenaussagen mit Steinen auf Autos geworfen und einen Außenspiegel abgetreten haben. Der Beschuldigte erinnerte sich vor Gericht nicht daran. Er war „zugedröhnt“, wie er selbst sagte und alle vermuteten, die an dem Tag mit ihm zu tun hatten. Sein Drogenproblem will er während der Freiheitsstrafe therapeutisch bekämpfen. Alle Taten geschahen unter dem Einfluss von Drogen.

Zur Verhandlung am Donnerstag waren weitere fünf Zeugen aus dem Y-Haus geladen, die allesamt nicht erschienen. Das Gericht schickte ein Polizeitaxi auf den Weg, sie zu holen. Bis 18 Uhr gab es keine Nachricht über den Verbleib.

VON MONIKA KOCH, RHEINE

12 · 03 · 10



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