Letzte Chance liegt im Gefängnis
Burgsteinfurt/Rheine - Mit einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung wegen Unterschlagung, Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Körperverletzung in zwei Fällen verließ gestern ein 20-jähriger Burgsteinfurter das Jugendschöffengericht.

Er hatte sogar noch am Abend vor der Verhandlung gekifft, wie er auf Nachfrage des Richters eingestand. Seine Sprache wirkte verwaschen. Auf die Frage, ob er überhaupt verhandlungsfähig sei, antwortete er: „Das schafft man, wenn man schon sechs Jahre raucht.“ Eine Therapie, die ihm sowohl die Bewährungshilfe als auch Staatsanwalt und Gericht dringend nahelegten, lehnte er ab mit den Worten: „Ich therapiere mich selbst. Dazu brauche ich keine Gespräche, die bringen mir nichts.“ Wegen mangelnder Einsicht in seine Problematik muss er nun hinter Gitter. Auch der Staatsanwalt sah darin die einzige Möglichkeit, ihn vielleicht doch noch zu läutern. Er hatte den Antrag gestellt, dem das Jugendschöffengericht folgte. Gravierend kam die letzte Verurteilung vom 18. Mai 2009 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung hinzu, die in dieses Urteil einfloss.


Im Oktober 2009 hatte er ein Fahrrad am Y-Haus in Burgsteinfurt genommen und war damit gefahren. Angeblich wurde er sofort erwischt und vergaß nach eigenen Angaben, der Polizei zu sagen, dass er damit nur eine Fahrt machen wollte. Unterschlagung sagen die Juristen dazu

Am 5. Dezember 2009 kam es in der Wohnung eines Bekannten im Y-Haus zu einem heftigen Streit. Grund war die Leihgabe von 15 Euro, die der Angeklagte zurück verlangte. Als er deswegen auf den Schuldner zulief, wollte der ihn raus schmeißen, aber der 20-Jährige ging nicht, sondern verpasste ihm einen Faustschlag auf den Kopf.

Es kam zu gegenseitigen wüsten Beschimpfungen, einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angeklagte seinem Kontrahenten ein Wodka-Glas entgegenwarf. Er selbst behauptete, dass er ihm nur den Inhalt ins Gesicht kippen wollte. Augenzeugen hatten bei der Polizei angegeben, dass er gezielt geworfen habe. Das wiederholten sie auch vor Gericht. Das Glas traf den Schuldner nur am Rücken, weil er sich rechtzeitig umdrehte. Zu Gunsten des Angeklagten ging das Gericht diesbezüglich nur von einer einfachen Körperverletzung aus. Eine Platzwunde an der Augenbraue und eine Schürfwunde an der Schläfe trug das Opfer davon.

Die einzige Chance, die ihm Staatsanwalt und Gericht einräumen wollen, ist eine Therapie, die er im Gefängnis machen könnte. Danach würde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.

VON MONIKA KOCH, RHEINE

10 · 03 · 10



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