Burgsteinfurt/Rheine - Mit einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung wegen Unterschlagung, Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Körperverletzung in zwei Fällen verließ gestern ein 20-jähriger Burgsteinfurter das Jugendschöffengericht.
Er hatte sogar noch am Abend vor der Verhandlung gekifft, wie er auf Nachfrage des Richters eingestand. Seine Sprache wirkte verwaschen. Auf die Frage, ob er überhaupt verhandlungsfähig sei, antwortete er: „Das schafft man, wenn man schon sechs Jahre raucht.“ Eine Therapie, die ihm sowohl die Bewährungshilfe als auch Staatsanwalt und Gericht dringend nahelegten, lehnte er ab mit den Worten: „Ich therapiere mich selbst. Dazu brauche ich keine Gespräche, die bringen mir nichts.“ Wegen mangelnder Einsicht in seine Problematik muss er nun hinter Gitter. Auch der Staatsanwalt sah darin die einzige Möglichkeit, ihn vielleicht doch noch zu läutern. Er hatte den Antrag gestellt, dem das Jugendschöffengericht folgte. Gravierend kam die letzte Verurteilung vom 18. Mai 2009 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung hinzu, die in dieses Urteil einfloss.





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