Staatsanwältin fordert fünf Jahre Haft
Burgsteinfurt/Münster - Wenn es nach dem Willen der Staatsanwältin geht, dann soll die 39-jährige Frau aus Burgsteinfurt, die sich wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht Münster verantworten muss, für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Anklagevertreterin ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Frau am Heiligabend 2008 auf der A 1 in Höhe Ascheberg absichtlich ihrem Ehemann ins Lenkrad gegriffen hat, um sich, ihren Ehemann und die beiden auf der Rückbank sitzende Kinder, ein sechs Jahre alter Junge und ein Mädchen im Alter von zwölf Jahren, zu töten.

Das Geschehen ereignete sich gegen 18.30 Uhr auf der Rückfahrt nach Steinfurt. Vorausgegangen war ein Streit der Eheleute. Der Ehemann hatte seine Eltern in Ascherberg besucht, weil er wieder mit seiner Frau eine Auseinandersetzung hatte. Als diese dann nach Ascheberg kam und klingelte, war der Mann sauer und machte sich mit seiner Familie sofort auf den Rückweg. Unterwegs soll die Frau in Selbstmordabsicht bei voller Fahrt ins Lenkrad gegriffen haben. Er verriss das Fahrzeug, das in die Leitplanken knallte. Alle Insassen hatten Glück im Unglück, die Kinder wurden nur leicht verletzt und konnten nach ambulanter Behandlung wieder entlassen werden. Die Frau hatte zum Tatzeitpunkt 1,7 Promille Alkohol im Blut.


Die Frau hatte zum Prozessbeginn ausgesagt, dass sie öfter Streit hatten. Dass sie einen Unfall habe herbeiführen wollen, hat sie vehement abgestritten. Sie habe ihren Mann in der Aufregung aus Versehen angestoßen; sie liebe ihre Familie.

Unter den Zeugen war auch die 46 Jahre alte Schwägerin der Angeklagten aus Ascheberg. Sie berichtete, dass ihr Bruder am Tag vor der Tat wieder mal Streit mit seiner Ehefrau hatte und seine Eltern in Ascheberg besucht hatte. Er war sauer, dass seine Frau ihm mit dem Taxi nachgefahren war und habe dann sofort mit der Familie die Heimfahrt nach Burgsteinfurt angetreten. Später habe ihr Bruder sie angerufen und ihr das Geschehen mitgeteilt. Seine Frau habe absichtlich ihm ins Lenkrad gegriffen.

Vor den Plädoyers hörte das Gericht einen psychiatrischen Sachverständigen. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass man bei der Angeklagten im Falle ihrer Verurteilung eine Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ausschließen könne, da wegen des Alkohols ihre Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war.

Der Verteidiger hingegen beantragte wegen fahrlässiger Gefährdung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Das Urteil wird am 16. März verkündet.

VON GÜNTER WEBER, MÜNSTER

09 · 03 · 10



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