Senden - Als Startkapital für den Einstieg ins Schulleben gewährt die Gemeinde Familien, die SGB-II-Leistungen erhalten, auf Antrag 50 Euro für den Kauf einer Grundausstattung mit Stiften, Heften und anderen Materialien. Die Verwaltung schlug dem Sozialausschuss vor, diesen Zuschuss abzuschaffen. Denn Hilfeempfänger sollen aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung künftig zum 1. August eine Pauschale von 100 Euro für schulisch bedingte Aufwendungen erhalten. Deshalb, so die Begründung der Verwaltung, sei die freiwillige Leistung von 50 Euro „entbehrlich geworden“.
Diese Auffassung wurde vom Sozialausschuss nicht geteilt. Zunächst soll abgewartet werden, wie sich die Anfang Mai zu erwartenden Neuregelungen konkret auswirken, beschlossen die Kommunalpolitiker einstimmig. Die Nachbesserung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum SGB II (Hartz IV) notwendig geworden.





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