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Peinliche Panne: Hilfeempfänger-Daten an Privatperson geschickt

Die Liste, die eine Sendener Hilfeempfänger zugestellt wurde, enthält detaillierte Informationen über Kaltmiete, Nebenkosten, Personen in der Bedarfsgemeinschaft sowie die Größe des Wohnraums. Die Namen und Anschriften wurden von der Redaktion geschwärzt.Foto:
Die Liste, die eine Sendener Hilfeempfänger zugestellt wurde, enthält detaillierte Informationen über Kaltmiete, Nebenkosten, Personen in der Bedarfsgemeinschaft sowie die Größe des Wohnraums. Die Namen und Anschriften wurden von der Redaktion geschwärzt.Foto:
(sff)


Senden - Seit Monaten liegt der Hilfeempfänger mit der Gemeinde Senden im Clinch. In dem Streit geht es darum, ob die Höhe der Nebenkosten für seine Wohnung gerechtfertigt ist oder nicht. Mittlerweile füllt die Korrespondenz mit Gemeinde und Sozialgericht Münster einen dicken Ordner. Und nicht nur das: Im Papierkrieg ist sogar Datenschutz-Zündstoff detoniert. Denn dem Hilfeempfänger wurde eine Liste zugestellt, in der sämtliche Einzelpersonen und Familien aufgeführt sind, die von der Gemeinde Hilfen nach dem SGB II erhalten haben (Stand: 12.06.2007). Es handelt sich um fast 400 Bedarfsgemeinschaften.

Was die Liste besonders brisant macht: Auf den fünf DIN-A-4-Seiten, sind neben den Vor- und Zunamen auch die Geburtsdaten sowie die Adressen der Hilfeempfänger aufgelistet. Ebenso sind die Höhe der Kaltmiete sowie der Nebenkosten, die Nebenkosten pro Quadratmeter, die Größe der Wohnung und die Anzahl der in ihr lebenden Personen aufgeführt.


„So etwas darf nicht passieren. Es handelt sich um hochsensible Daten“, gibt Bürgermeister Alfred Holz auf WN-Anfrage unserer Zeitung zu. Vom Sachgebiet Soziales seien die Unterlagen als Beleg für die angemessene Berechnung der Nebenkosten an den Kreis Coesfeld geschickt worden. Denn die Gemeinde lasse sich bei strittigen Fällen mit SGB-II-Hilfeempfängern durch den Kreis Coesfeld vertreten. Von dort seien die Unterlagen zur weiteren Entscheidung an das Sozialgericht Münster weitergeleitet worden. „Es ist eine Panne auf dem Behördenweg passiert“, sagt Holz. Die Gemeinde verlasse sich darauf, dass letztlich das Gericht entscheide, welche Informationen dem Datenschutz unterliegen. Der vorliegende Fall sei in seiner 28-jährigen Tätigkeit bei der Gemeinde Senden einmalig und müsse für alle Beteiligten eine Lehre sein, künftig „sensibler“ mit personenbezogenen Daten umzugehen.

„Das Gericht hat die Unterlagen ausdrücklich zu Vergleichszwecken angefordert“, entgegnet Christoph Hüsing, Pressesprecher des Kreises Coesfeld, auf WN-Anfrage. Es habe sich dabei „um eine Datenweitergabe innerhalb von Behörden“ gehandelt, schlägt er in dieselbe Kerbe wie Sendens Bürgermeister. Hüsing: „Wie dann das Gericht entscheidet, ist Sache des Gerichts.“

Grundsätzlich müsse alles, was zu den Gerichtsakten gehört, „auch unverfälscht zu den Beteiligten raus“, sagt Hans-Ulrich Pauli, Pressesprecher des Sozialgerichts Münster. Da der Hilfeempfänger zum damaligen Zeitpunkt noch nicht durch eine Anwältin vertreten war, seien ihm die Unterlagen direkt zugestellt worden. Die zuständige Richterin hätte allerdings auch beim Kreis Coesfeld nachfragen können, oder aus Gründen des Datenschutzes entscheiden können, die personenbezogenen Angaben zu schwärzen, räumt Pauli auf Nachfrage ein. „Das obliegt im Einzelfall der richterlichen Unabhängigkeit“, sagt der Pressesprecher des Sozialgerichts. Doch hätten die personenbezogenen Daten auch schon gleich bei der Gemeinde Senden oder beim Kreis Coesfeld unkenntlich gemacht werden können.

„Es handelt sich auf jeden Fall um eine unglückliche Verkettung von Pannen und eine schwierige Situation - auch für das Gericht“, gibt Hans-Ulrich Pauli unumwunden zu.


05 · 02 · 10
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Keine einmalige Panne in Senden...
Das war definitiv keine einmalige Panne in Senden!!! Dort sind schon mehrere gravierende Fehler aufgetreten.

Beispiele:
Man hat grundlos einer Bedürftigen die Leistungen gestrichen, weil ihre Mietkosten zu hoch waren. Nicht, dass man erst einmal die Empfängerin dazu anhört, nein, es werden einfach Leistungen gestrichen. Die Dame wusste nicht mehr, wovon sie leben sollte? Von der Gemeinde Senden bekam sie keine Hilfe. [Von der Redaktion gekürzt]

Beim zweiten Fall ging es auch um die Wohnungsgröße bei einem Singlehaushalt. Im Bundessozialgesetzbuch ist es erlaubt, dass Singlewohnungen bis 50qm groß sein dürfen. Bei dem Sendener war die Wohnung knapp über 45qm. Als ihm dafür 150 Euro vom Regelsatz gestrichen wurden, fragte er nach, was diese Entscheidung sollte. "Es gelten Sendener Gesetze", hätte man ihm erwidert.

Ich persönlich finde es abstoßend wie man mit den Harzt-IV-Empfängern umgeht. Es gibt auch Personen in unserer Gesellschaft, die für diese Situation nichts können. Es gibt Arbeitgeber, die Mitarbeiter aufgrund einer Pleite vor die Tür setzen. Aber die werden über einen Kamm mit den Arbeitsverweigern geschert.

Daher wundert mich der erneute Fehler in Senden absolut nicht!! Da sollten auch mal einige rausgeworfen werden, weil sie schlechte Leistungen erbringen. Denn wer schlecht arbeitet, hat es auch verdient, entlassen zu werden! So können die Damen und Herren in der Verwaltung mal sehen wie es ist, wenn man arbeitslos ist und gerade in diesen schweren konjunkturbedingten Tagen kaum eine Chance hat, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Ich kann nur hoffen, dass die Verwaltung in Senden und auch anderswo endlich mal aufwacht und solche Fehler endlich beseitigt. So kann es jedenfalls nicht weitergehen!!! Es sollte auch über das Benehmen der Verwaltungsmitarbeiter gegenüber einem unverschuldeten Hartz-IV-Empfänger nachgedacht werden. Wenn man schon am Boden liegt, sollte man nicht noch extra nachtreten!!

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