Anklage plädiert auf Mord
Schöppingen/Münster - Wenn es nach dem Willen des Staatsanwaltes geht, dann soll der 28-jährige Asylbewerber aus Schöppingen wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Der Anklagevertreter zeigte sich am vierten Verhandlungstag am Mittwoch davon überzeugt, dass der Angeklagte vorsätzlich dem 18 Jahre alten Kevin ein Messer in den Rücken gestoßen hat, um ihn zu töten.

Nach dem zunächst verbalen Streit am Rande einer Party hatte der Asylbewerber Kevin mit großer Wucht das Messer in den Rücken gerammt. Das führte zu einer tiefen Stichverletzung. Die Klinge traf das Herz und die Lunge des Schülers, der trotz notärztlicher Versorgung noch am Tatort verblutete.


Der Angeklagte hatte die Tat zum Prozessauftakt eingeräumt und ausgeführt, dass er geglaubt habe, der Schüler habe ein Mädchen sexuell belästigt. Er habe geglaubt, dass sie vergewaltigt würde, und der jungen Frau helfen wollen. Dabei sei es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf das spätere Opfer ihn beschimpft und geschlagen habe.

Dann habe er sein Messer aus der Hose gezogen und von hinten ein Mal auf den jungen Mann eingestochen. Das Opfer sei getorkelt und dann hingefallen. Er selbst - getrunken habe er einen Viertelliter Wodka und acht Flaschen Bier - sei in die Unterkunft geflüchtet und später festgenommen worden. Die Einlassung des Angeklagten, so der Staatsanwalt, sei in der Beweisaufnahme von zahlreichen Zeugen widerlegt worden.

Vor dem Plädoyer des Staatsanwaltes hatte das Gericht einen psychiatrischen Sachverständigen zu der Schuldfähigkeit des Angeklagten gehört. Der Gutachter war zu dem Ergebnis gekommen, dass bei dem 28-Jährigen keine schwerwiegende psychiatrische Erkrankung im Sinne einer seelischen Abartigkeit vorliege.

Bedingt durch den Alkohol- und Drogenkonsum des Mannes, sei seine Persönlichkeit zwar gestört, aber trotz der rückgerechneten Alkoholkonzentration zur Tatzeit von 1,62 Promille habe keine erhebliche neurologische Beeinträchtigung vorgelegen. Der Angeklagte sei im Falle seiner Verurteilung voll schuldfähig, es komme keine Unterbringung in der Psychiatrie oder in einer Entziehungsanstalt in Betracht. Auch liege keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit vor.

Während der Nebenklagevertreter sich der Forderung des Staatsanwaltes anschloss, plädierte der Verteidiger auf eine Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Das letzte Wort ergriff die Mutter des Opfers. In emotionalen Worten berichtete sie, dass durch die Tat das Leben ihrer ganzen Familie zerstört worden sei. Dafür komme ihrer Meinung nach nur eine lebenslange Haftstrafe in Betracht.

» Das Urteil wird am 18. März verkündet.

VON GÜNTER WEBER, MÜNSTER

10 · 03 · 10



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