Der Bundestag hat es geschafft, nach jahrelanger Debatte beim schwierigen Thema Spätabtreibungen eine Gesetzesänderung zu beschließen. Dazu muss dem Gesetzgeber einmal gratuliert werden, und auch ein Dank ist angebracht. Vor allem ist beachtlich, dass bei diesem Thema, das lange ideologisch besetzt war, Politikerinnen und Politiker fast aller Parteien gemeinsam eine Lösung erarbeitet haben. In solchen Fällen spricht man in der Hauptstadt gerne von einer „Sternstunde“ der Demokratie, weil die Sache mehr im Mittelpunkt stand als mögliche Macht- und Prestigefragen.
Künftig gilt, dass bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der 13. Schwangerschaftswoche der Arzt verpflichtet ist, die betroffene Mutter in eine sogenannte psycho-soziale Beratung zu vermitteln. Außerdem muss zwischen der Diagnose und dem Eingriff eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen liegen. Ob sich damit die Zahl der Spätabbrüche, bei der mitunter bereits lebensfähige Föten getötet werden, verringern lässt, ist ungewiss.





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