Empörung: Erneut Minderjährige aus Zug verwiesen
Berlin/Münster - Weil ihr „Freizeitticket“ erst ab 14 Uhr gültig war, ist eine 14-Jährige am Montagmorgen auf dem Schulweg von einer Schaffnerin in Berlin aus dem Waggon gewiesen worden. „Wir können das nicht nachvollziehen“, ist auch ein Bahnsprecher auf Anfrage völlig ratlos. Zum dritten Mal innerhalb von vier Wochen ist die Bahn damit in die Schlagzeilen geraten, dass trotz gegensätzlicher Vorschriften eine Minderjährige aus dem Zug „komplimentiert“ wurde, weil sie ohne gültigen Fahrausweis war.

Die Mitarbeiterin sei vom Dienst freigestellt, arbeitsrechtliche Konsequenzen eingeleitet worden, erläutert der Sprecher. Das könne im Endeffekt eine Abmahnung oder eine Versetzung bedeuten,


„Es ist ganz klar geregelt – Minderjährige dürfen nicht aus einem Zug verwiesen werden“, lässt er keinen Zweifel an der Unrechtmäßigkeit der Maßnahme. „Wir sind sehr betroffen“, räumt er ein. Wie bei den beiden ersten Fällen suche man den Kontakt zu den Eltern, um die Situation zu bereinigen und sich „erkenntlich zu zeigen“. Wie das aussieht, verriet er nicht: „Das ist eine Sache zwischen der Bahn und den Eltern.“

Die Bahn beschloss am Dienstag drei Punkte zur Vermeidung solchen Fehlverhaltens. „Die geltende Regel wird in den Schulungen unserer Mitarbeiter gesondert besprochen; zudem müssen sie die entsprechende Dienstanweisung schriftlich quittieren; und jeder Zugbegleiter hat heute Morgen auf sein Diensthandy eine Sonder-SMS mit Verweis auf die Dienstanweisung erhalten.“ Richtig wäre gewesen, wenn die Schaffnerin per Handy Kontakt zu den Eltern gesucht und eine „Fahrgeldnachforderung“ über 40 Euro veranlasst hätte, erläutert der Sprecher. Die Jugendliche war auf dem Weg von Spandau nach Albrechtshof – wenige Stationen stadtauswärts. Die Mutter sammelte ihre Tochter schließlich mit dem Auto ein und brachte sie zur Schule.

Der Vorsitzende des Fahrgastverbandes „Pro Bahn“, Karl-Peter Naumann, ist empört. Zudem kritisiert er, dass die Bahn zu wenig unterscheide zwischen „vorsätzlichen Schwarzfahrern“ und jenen, die beispielsweise mit der Bedienungsanleitung eines Fahrkartenautomaten nicht zurechtgekommen sind oder vor einem defekten Gerät gestanden hatten. „Wenn ich ein Kind so behandele, ist es doch als Kunde für immer verloren“, gibt er zu bedenken.

Miriam Gruß, Mitglied in der Kinderkommission des Bundestags, schrieb der Bahn ins Stammbuch, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen dürften. „Nicht nur strafrechtlich, sondern auch menschlich tun sich hier Abgründe auf“, meint die FDP-Politikerin gegenüber unserer Zeitung. Strafe für Schwarzfahren müsse sein, so Gruß, aber diese dürfe nicht maßlos und willkürlich sein: „Denn dann nützt sie auch nichts.“

VON DORLE NEUMANN, MÜNSTER

11 · 11 · 08


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